Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines
1) Alle Aufträge werden auf Grund nachstehender
Bedingungen angenommen und ausgeführt;
davon abweichende Bedingungen bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der Genehmigung von uns.
Durch Erteilung von Aufträgen erkennen die
Besteller diese Lieferbedingungen ausdrücklich
an.
2) Alle abweichenden Vereinbarungen, insbesondere
mündliche Abmachungen mit Vertretern und sonstigen
Beauftragten, sowie telefonische Bestellungen oder
Abreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit in jedem Falle
besonderer schriftlicher Bestätigung.
II. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1) Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Augsburg,
Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag resultierenden
Ansprüche und Verpflichtungen ist für beide Teile
das Gericht in Augsburg.
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
III. Mängelrügen
1) Mängelrügen, Beanstandungen oder dergleichen haben
nach Handelsrecht unverzüglich zu erfolgen,
jedoch spätestens 5 Tage nach Erhalt der Ware.
IV. Lieferung
1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus.
2) Alle außerhalb unseres Einflusses liegenden Vorkommnisse
(Streik, Aussperrung, allg. Behinderung d. Kreditverkehrs)
gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer
dieses Zustandes von der Verpflichtung zur Lieferung.
Das Gleiche gilt im Falle sonstiger Gesetzlicher oder
Behördlicher Anordnungen, welche die Lieferungen
erschweren würden.
3) Die Lieferung erfolgt stets, falls kein besonderer
Wunsch geäußert wird, auf dem nach unserem Ermessen
Günstigsten Transportweg.
4) Bei Lieferverzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist
von 4 Wochen zu setzten. Schadensersatzforderungen wegen
Lieferverzugs sind ausgeschlossen.
V. Zahlungsbedingungen
1) Sämtliche Preise verstehen sich in EURO.
2) Unsere Preise verstehen sich ohne MwSt.
3) Sofern keine Sondervereinbarungen getroffen wurden,
gewähren wir bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen
2% Skonto das Nettozahlungsziel beträgt 14 Tage,
jeweils ab Rechnungsdatum.
4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB
zu fordern.
5) Bei Vorliegen besonderer Umstände sind wir berechtigt,
kürzere Zahlungsfristen oder Vorkasse zu verlangen.
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VI. Eigentumsvorbehalt
1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung d.
Kaufpreises u. etwa verfallender Sonderleistungen
wie Zinsen, Spesen u. Kosten, unser Eigentum,
mit dem Recht des §§ 43, 46 KO.
2) Die Waren dürfen weder übereignet, noch
verpfändet werden. Für den Fall der Veräußerung
der in unserem Eigentum bleibenden Ware tritt der
Käufer die entsprechende Kaufpreisforderung
gegen den dritten Erwerber an uns ab, ebenso
den Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung
oder einer Versicherungssumme für den Fall des
Eintritts von Schäden.
3) Bei Pfändungen durch Dritte ist der Käufer
verpflichtet, uns sofort Mitteilung zu machen.
Der Käufer ist weiterhin verpflichtet, unverzüglich
alle erforderlichen Papiere und Erklärungen für eine
Intervention zu beschaffen.
4) Die Verarbeitung etwa gelieferter Rohstoffe, Halb-
fabrikate und dergleichen im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr ist gestattet. Wir werden in
diesem Falle Miteigentümerin an der Fertigware.
VII. Verpackung
1) Die Verpackung wird nicht berechnet und
nicht zurückgenommen, außer es gelten
hierzu gesonderte Vereinbarungen.
VIII. Sonstiges
1) Abzüge jeder Art mit Ausnahme der laut diesen
Bedingungen zulässigen Skontovereinbarungen
sind nicht gestattet oder bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung.
2) Sonderanfertigung nach Muster oder Zeichnung
werden auf Wunsch ausgeführt, eine Rücknahme
dieser Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.
Die Menge der Sonderanfertigung kann bis zu 10%
erhöht oder vermindert werden.
IX. Datenspeicherung
1) Wie sind bis auf Widerruf berechtigt, personen-
bezogene Daten des Käufers zu speichern und
zu verwerten.
For english version, please request.
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